Vorgaben für Krankenhaus-Besuche unverändert

20. Juli 2020

Für den besonders geschützten Raum unseres Krankenhauses gelten die Vorgaben unverändert weiter. Lesen Sie hier, welche Regelungen gelten.

Derzeit gibt es in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens Lockerungen der Corona-Regelungen. Für den besonders geschützten Raum unseres Krankenhauses gelten die Vorgaben jedoch unverändert weiter.

Pro Patient kann weiterhin ein festgelegter und während des Aufenthaltes konstanter Besucher am Tag für 30 Minuten innerhalb der geltenden Besuchszeit kommen. Die tägliche Besuchszeit ist von 14 Uhr bis 16 Uhr. Besuchstermine müssen vorab telefonisch bis 13 Uhr mit dem jeweiligen Stützpunkt der Station (S1: 05281/991810, S2: 05281/991820, S4: 05281/991840, S5: 05281/991850) vereinbart werden – für das Wochenende muss die Terminvereinbarung bis spätestens Freitag um 13 Uhr erfolgen. Die Besuche im Mehrbettzimmer können nur nacheinander stattfinden, deshalb ist es wichtig, dass die vereinbarte Besuchszeit genau eingehalten wird.

Voraussetzungen sind des Weiteren, dass die Besucher keine typischen Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen, sich an die Hygieneregeln vor Ort halten und eine Selbstauskunft unterschreiben. Dieses kann vor Ort geschehen oder das Formular kann vorab hier heruntergeladen und bereits ausgefüllt mitgebracht werden. Außerdem finden Sie hier unser Schutz- und Hygienekonzept.
Weiterhin wird jedoch aus Hygieneschutzgründen von Besuchen abgeraten.
Auf der Isolationsstation, der Intermediate Care Station und der Intensivstation sind Besuche nur in Ausnahmefällen gestattet.

Ansonsten sind keine Ausnahmen möglich - vielen Dank für Ihr Verständnis!

„Wir danken unseren Mitarbeitenden dafür, dass sie mit viel Herz und Engagement diese Besuche ermöglichen“, richtet Pflegedirektorin Susanne Rumberger stellvertretend für die Krankenhausbetriebsleitung den Dank an die beteiligten Mitarbeitenden der verschiedensten Bereiche des Hauses und fügt an: „Sobald es Veränderungen bei den Besuchsregelungen gibt, werden wir unsere Patienten und deren Angehörige darüber informieren. Bis dahin danken wir Ihnen für Ihr Verständnis und die Einhaltung der Vorgaben.“