AGAPLESION für mehr Qualität durch mehr Personal – aber wie?

27. Februar 2017

Frankfurt, 27. Februar 2017 – Immer wieder wird der Ruf nach pauschalen gesetzlichen Regelungen zur Personalausstattung in Krankenhäusern laut. Pauschale Vorgaben werden den differenzierten Anforderungen in der Versorgung jedoch nicht gerecht.

In einem sind sich alle einig: Mehr Pflegepersonal führt zu höherer Mitarbeiterzufriedenheit und zu besserer Pflegequalität für die Patienten. Immer wieder gibt es Ansätze, entsprechende Vorgaben zu entwickeln. Während der Gemeinsame Bundesausschuss die Behandlungsqualität im Blick hat, sind Untersuchungen aus Gewerkschaftskreisen von der Begrenzung der Arbeitsbelastung für das Pflegepersonal her motiviert.

Während es in Deutschland nur sehr wenige Pflegebereiche mit gesetzlichen Vorgaben zur Personalausstattung gibt (z. B. neonatologische Intensivstationen), finden sich im Ausland verschiedene Modelle zur gesetzlichen Regulierung von Personalstandards (Nurse-to-Patient-Ratios), am stärksten in den USA und Australien.

Unabhängig davon, welche Modelle sich auf die speziellen Gegebenheiten des deutschen Gesundheitswesens übertragen lassen, sind wir der Auffassung, dass es keine einheitli-chen Lösungen geben kann.

AGAPLESION vertritt dazu folgende Positionen:

  • AGAPLESION sieht einen Zusammenhang von Personalausstattung, Pflegequalität und Arbeitsbelastung. AGAPLESION begrüßt jede Qualitätsverbesserung für Patienten und Entlastungsmöglichkeiten für Pflegende durch mehr Personal. Starre Schlüssel sehen wir – wie die meisten Experten – als schwierig umzusetzen an.
  • Der Grad der Arbeitsverdichtung entscheidet sich nicht allein an der Anzahl des Personals. Unbestritten sind der Einfluss der Patientenstruktur und der baulichen Gegebenheiten auf die Zahl des benötigten Personals. Die Art der Klinik bestimmt die Krankheitsbilder, die jeweils sehr unterschiedlichen Aufwand benötigen.
  • Häufig hängt damit auch die Struktur der Patienten zusammen: Alter, Häufigkeit von demenziellen Erkrankungen, Fachbereich etc. Was den internationalen Vergleich schwierig macht, sind die Struktur und die Qualifikation des Personals. Dazu gehören zum einen das Verhältnis von Fachkräften, Hilfskräften und Servicepersonal und zum anderen die Aufgabenverteilung zwischen ärztlichem und pflegerischem Dienst. Hier sehen wir eine Chance in der Umgestaltung von Prozessen durch einen gezielten Einsatz von Fachkräften, Assistenzen und weiteren Berufsgruppen.
  • Zu Bedenken ist, dass pauschale Vorgaben nur sinnvoll sind, wenn sie auch umsetzbar sind. Viele Krankenhäuser haben heute schon Schwierigkeiten, alle Stellen zu besetzen, da nicht genügend Fachpersonal vorhanden ist. Konsequent zu Ende gedacht würde das bedeuten, dass Versorgungsangebote wegfallen würden, wenn es keine ausreichende Personalbesetzung gibt. Dies kann im Sinne der Patientenversorgung aber nicht sein.
  • Zusammen mit Vorgaben zur Personalbesetzung muss die Finanzierung zusätzlicher Kräfte sichergestellt werden. Dazu gehört auch der Ausgleich tarifbedingter Steigerungen, der in der Kalkulation der DRG in den vergangenen Jahren nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Hier ist die Krankenhauspolitik gefragt, Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine höhere Personalquote ermöglichen.
  • Die Verabschiedung des Pflegeberufereformgesetzes wird zum einen zu einer Aufwer-tung des Pflegeberufes – auch im internationalen Vergleich – führen. Es wird die Altenpflege aufwerten und eine höhere Flexibilität für die Pflegenden ermöglichen. Gleichzeitig sollte jedoch eine bundesweit geregelte zweijährige Assistenzausbildung eingeführt werden, um es mehr Menschen zu ermöglichen, sich für einen Beruf in der Pflege zu entscheiden.
  • Ein bisher wenig diskutierter Aspekt ist die Straffung von Prozessen und die Erleichte-rung der Arbeit von Pflegenden und Ärzten, z. B. durch Digitalisierung. Während andere Industrien die steigende Arbeitsverdichtung durch moderne Arbeitsprozesse abfangen, müssen Gesundheitseinrichtungen hier noch ihr Potenzial heben.
  • Das ist jedoch mit hohen Investitionen in die Digitalisierung verbunden. AGAPLESION hat diesen Weg bereits eingeschlagen und wird bis Ende 2017 die mobile digitale Patientenakte in allen ihren Einrichtungen einführen.

 

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