19. Januar 2023
Die Hospizarbeit und Palliativversorgung zielen darauf, dass die Rechte und Bedürfnisse der Sterbenden und der ihnen nahe Stehenden eingehalten und gestärkt werden. Im Zentrum stehen die Würde des Menschen am Lebensende und der Erhalt größtmöglicher Autonomie. Voraussetzung hierfür sind die weitgehende Linderung von Schmerzen und Symptomen bei lebensbedrohenden Erkrankungen durch palliativärztliche und palliativpflegerische Betreuung sowie eine psychosoziale und spirituelle Begleitung der Betroffenen und ihrer Angehörigen.
Diese Arbeit geschieht in Zusammenarbeit von multidisziplinären Teams unter wesentlicher Einbeziehung von qualifizierten Ehrenamtlichen. Sie ist letztlich ausgerichtet auf eine Verbesserung und Erhaltung der Lebensqualität von schwerstkranken und sterbenden Menschen.
Bereits 2019 ist durch die Mitarbeitenden die Idee entstanden, die langjährige Zusammenarbeit zwischen dem AGAPLESION EV. BATHILDISKRANKENHAUS und dem Hospiz-Verein Bad Pyrmont zu intensivieren. Seitdem ist der Austausch und die Ausgestaltung dieser wichtigen Aufgabe gewachsen und die Ergebnisse finden sich nun in der Kooperationsvereinbarung wieder. „Für mich ist es eine Herzensangelegenheit“, berichtet Pflegedirektorin Susanne Rumberger, die gemeinsam mit Nicole Lödige, 1. Vorsitzende des Hospiz-Vereines Bad Pyrmont, den Vertrag ausgearbeitet hat.
Ziel des Kooperationsvertrages ist die Zusammenarbeit bei der Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen im AGAPLESION EV. BATHILDISKRANKENHAUS vor dem Hintergrund der Rahmenvereinbarung für die ambulante Hospizarbeit gem. § 39a Abs. 2 SGB V. Beide Vertragspartner behalten ihren eigenen Geschäftszweck. Die Kooperation regelt lediglich eine qualitätsvolle Zusammenarbeit. Die Begründung eines gemeinsamen Geschäftszweckes erfolgt nicht.
Vertragsgegenstand:
Der ambulante Hospizdienst übernimmt auf Wunsch des Krankenhausträgers die Begleitung von Patientinnen und Patienten, die im Krankenhaus behandelt werden, sofern eine solche Begleitung von Seiten der Patientin/ des Patienten gewünscht wird und von dem Hospizdienst eine geeignete ehrenamtliche Mitarbeiterin/ ein geeigneter ehrenamtlicher Mitarbeiter für die einzelne Begleitung zur Verfügung gestellt werden kann. Die Koordinatorinnen vom Hospiz-Verein Regina Stelter und Andrea Eickermann treten in Kontakt mit den Betroffenen und deren Angehörigen, um eine mögliche Begleitung abzustimmen. 2022 wurden 37 Personen im Krankenhaus begleitet. 2018 waren es lediglich 3 Begleitungen. Das zeigt, wie gut die Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren gewachsen ist.
Aufgaben der Vertragspartner im Rahmen der Kooperation:
Die Vertragspartner übernehmen gemeinsam zur Sicherung der Qualität der jeweils eigenen Leistungen im Sinne dieses Kooperationsvertrages die folgenden Aufgaben:
„Vielen herzlichen Dank für Ihren Einsatz und Ihr Engagement für dieses wichtige Thema“, richtet Geschäftsführer Ralf Heimbach seinen Dank an alle Beteiligten und fügt an: „Eine solche Zusammenarbeit zwischen Hospiz-Verein und Krankenhaus ist etwas ganz Besonderes.“